Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.03.1997, Az.: 1 M 6589/96

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Lehrlingsinternat; Rücksichtnahme; Fehlende Stellplätze

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
14.03.1997
Aktenzeichen
1 M 6589/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12888
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0314.1M6589.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 31.10.1996 - 2 B 2452/96

Fundstellen

  • BauR 1997, 983-984 (Volltext mit amtl. LS)
  • UPR 1998, 34-35

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Lehrlingsinternat ist als Anlage für soziale Zwecke in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet zulässig.

2. Zum Gebot der Rücksichtnahme bei der Zulassung eines Lehrlingsinternats in einem allgemeinen Wohngebiet.

3. Fehlende Stellplätze eines Vorhabens können einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot indizieren.