Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 12.03.1997, Az.: 1 M 1023/97
Grundstück; Zugänglichkeit; Sicherung; Schutzzweck; Privatweg; Klagebefugnis; Drittschutz
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 12.03.1997
- Aktenzeichen
- 1 M 1023/97
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1997, 12880
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1997:0312.1M1023.97.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 20.12.1996 - 2 B 2500/96
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- ZMR 1997, 328
Amtlicher Leitsatz
Die dauerhafte Sicherung der Zugänglichkeit eines Grundstückes dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Der Miteigentümer eines Privatweges kann daher die Baugenehmigung für ein Vorhaben, das über den Privatweg erschlossen wird, nicht mit der Begründung anfechten, daß die Miteigentümer ihr Recht nach § 749 BGB, die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen zu können, nicht ausgeschlossen hätten.