Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 12.03.1997, Az.: 1 M 1023/97

Grundstück; Zugänglichkeit; Sicherung; Schutzzweck; Privatweg; Klagebefugnis; Drittschutz

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
12.03.1997
Aktenzeichen
1 M 1023/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12880
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0312.1M1023.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 20.12.1996 - 2 B 2500/96

Fundstelle

  • ZMR 1997, 328

Amtlicher Leitsatz

Die dauerhafte Sicherung der Zugänglichkeit eines Grundstückes dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Der Miteigentümer eines Privatweges kann daher die Baugenehmigung für ein Vorhaben, das über den Privatweg erschlossen wird, nicht mit der Begründung anfechten, daß die Miteigentümer ihr Recht nach § 749 BGB, die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen zu können, nicht ausgeschlossen hätten.