Versionsverlauf

Pflichtfeld

Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK)

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK)
Amtliche Abkürzung
VO-AK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 2. Mai 2005 (Nds. GVBl. S. 130 - VORIS 22410 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. Januar 2022 (Nds. GVBl. S. 63) (2)

Aufgrund des § 11 Abs. 9 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2, des § 13 Abs. 4 und des § 60 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 6 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Organisation der Schule und Aufnahme in die Schule2
Verweildauer3
Berufstätigkeit4
Fremdsprachenverpflichtungen5
Unterrichtsangebot6
Ergänzende Teilnahmepflicht7
Leistungsbewertung, Studienbuch, Versäumnis8
Vorkurs9
Organisation des Unterrichts und Teilnahmeverpflichtungen in der Einführungsphase10
Versetzung in die Qualifikationsphase11
Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase12
Aufgabenfelder, Prüfungsfächer13
Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase14
Freiwilliges Zurücktreten15
Abgangszeugnis, Abschluss des Sekundarbereichs I16
Übergangsregelungen17
Sonderregelung zur Versetzung in die Qualifikationsphase im Schuljahr 2019/2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 17a
Sonderregelungen zur Wahl von Prüfungsfächern, zur freiwilligen Wiederholung der Einführungsphase und zur Versetzung in die Qualifikationsphase im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 17b
Sonderregelungen zur Wahl von Prüfungsfächern und zur Versetzung in die Qualifikationsphase im Schuljahr 2021/2022 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie17c
Sonderregelungen zur Wahl von Prüfungsfächern im Schuljahr 2022/2023 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie17d
In-Kraft-Treten18
VorkursAnlage 1
Einführungsphase am AbendgymnasiumAnlage 2
Einführungsphase am KollegAnlage 3
Qualifikationsphase des Abendgymnasiums:
Schwerpunkte und Unterrichtsfächer sowie Belegungsverpflichtungen
Anlage 4
Qualifikationsphase des Kollegs:
Schwerpunkte und Unterrichtsfächer sowie Belegungsverpflichtungen
Anlage 5
Qualifikationsphase;
Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern und Anforderungsniveau der Prüfungsfächer
Anlage 6

SVBl. S. 277

SVBl. S. 126