Abschnitt 3 VNdsLVwSpa
Bibliographie
- Titel
- Anwendung der Richtlinien über die Selbstversicherung und die Fremdversicherung in der Niedersächsischen Landesverwaltung; Benutzung von Sportanlagen der Hochschulen des Landes durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind
- Redaktionelle Abkürzung
- VNdsLVwSpa,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000030006150
3.
Dieser RdErl. tritt am 1.4.1995 in Kraft.
An die
Hochschulen.