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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
Amtliche Abkürzung
APVO-Justiz-aJD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 20. November 2012 (Nds. GVBl. S. 494 - VORIS 20411 -)

Geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2021 (Nds. GVBl. S. 296)

Aufgrund des § 26 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422), wird im Benehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich, Ausbildungsziel1
Dauer und Gliederung der Ausbildung2
Dienstbezeichnungen3
Ausbildungsbehörden, Ausbildungsgerichte4
Inhalt der Ausbildung5
Ausbildungsabschnitt Praxis I6
Ausbildungsabschnitt Lehrgang I7
Ausbildungsabschnitt Praxis II8
Ausbildungsabschnitt Lehrgang II9
Ausbildungsabschnitt Praxis III10
Bewertung der Leistungen11
Beurteilung der Leistungen während der Ausbildung12
Prüfungsamt, Prüfungsausschüsse13
Zwischenprüfung14
Prüfungsteile der Laufbahnprüfung15
Schriftliche Prüfung16
Mündliche Prüfung17
Ergebnis der Prüfung, Prüfungszeugnis, Berufsbezeichnung18
Niederschrift19
Wiederholung der Laufbahnprüfung20
Verhinderung, Versäumnis21
Täuschung, ordnungswidriges Verhalten22
Einsichtnahme in die Prüfungsakte23
Übergangsvorschrift24
Inkrafttreten25