§ 24 APVO-Justiz-aJD - Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Auf die Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. September 2021 begonnen haben, ist diese Verordnung in der am 31. August 2021 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.