§ 10 APVO-Justiz-aJD - Ausbildungsabschnitt Praxis III
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Im Ausbildungsabschnitt Praxis III ist am Arbeitsplatz in den Ausbildungsstationen
- 1.
Vollstreckungssachen,
- 2.
Insolvenzsachen,
- 3.
Registersachen,
- 4.
Familiensachen,
- 5.
Festsetzung der Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus der Staatskasse,
- 6.
Grundbuchsachen,
- 7.
Anweisungsstelle für Zeugen- und Sachverständigenentschädigung und
- 8.
Zahlstelle
in die Aufgaben der Laufbahn einzuführen.