§ 9 APVO-Justiz-aJD - Ausbildungsabschnitt Lehrgang II
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Im Ausbildungsabschnitt Lehrgang II ist insbesondere in die Lehrgebiete
- 1.
Vollstreckungssachen,
- 2.
Insolvenzsachen,
- 3.
Registersachen,
- 4.
Familiensachen,
- 5.
Kostenwesen,
- 6.
Festsetzung der Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus der Staatskasse,
- 7.
Grundbuchsachen,
- 8.
Haushalts- und Rechnungswesen,
- 9.
Schlüsselqualifikationen,
- 10.
Justizvergütungs- und Entschädigungsrecht und
- 11.
Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
einzuführen.