§ 15 APVO-Justiz-aJD - Prüfungsteile der Laufbahnprüfung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-aJD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in der zweiten Hälfte des Ausbildungsabschnitts Praxis III und einer mündlichen Prüfung am Ende des Ausbildungsabschnitts Praxis III.