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  • ab 26.10.2022 (aktuelle Fassung)

Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

RdErl. d. MF v. 26.10.2022 - 23 01 -

Vom 26. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1394)

- VORIS 77000 -

Bezug:

RdErl. v. 25.3.2020 (Nds. MBl. S. 441)
- VORIS 77000 -

Präambel

Die Übernahme einer Bürgschaft erfolgt unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU und gemäß den Hinweisen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für freigestellte Beihilferegelungen, nach denen staatliche Bürgschaften vergeben werden dürfen (Anlage) in der zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung jeweils geltenden Fassung. Insbesondere gilt danach, dass Bürgschaften nicht an Unternehmen vergeben werden dürfen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, vgl. die Ausführungen dazu in der Anlage.

InhaltsübersichtAbschnitt
Voraussetzungen für Landesbürgschaften
Allgemeines1
Zweckbestimmung2
Subsidiaritätsprinzip3
Antragsberechtigung4
Kreditwürdigkeit5
Sonstige Bürgschaftsvoraussetzungen6
Sanierung7
Kreditgeber8
Kreditarten9
Art, Höhe und Umfang der Bürgschaft10
Bürgschaftskonditionen
Bedingungen und Auflagen11
Laufzeit der Bürgschaft12
Privatentnahmen und Gewinnausschüttungen13
Übergang der verbürgten Kreditforderungen14
Sicherheiten15
Bürgschaftsverfahren
Rechtsgrundlage16
Beteiligte17
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover18
Bürgschaftsantrag19
Landeskreditausschuss20
Zusammensetzung des Landeskreditausschusses21
Sitzungen des Landeskreditausschusses22
Entscheidung über den Bürgschaftsantrag23
Geltungsdauer der Bürgschaftszusage24
Kreditvertrag25
Bürgschaftsübernahme26
Vertraulichkeit27
Kredit- und Bürgschaftsverwaltung
Sorgfaltspflicht28
Berichtspflicht29
Änderung des Kreditvertrages30
Kündigung des Kredits31
Verwaltungsausschuss32
Inanspruchnahme des Landes aus der Bürgschaft
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme33
Zeitpunkt der Inanspruchnahme34
Vorläufige Zahlungen35
Abrechnung36
Abwicklung37
Verwaltung der Bürgschaftsforderungen38
Kosten des Kreditgebers39
Ausschluss der Inanspruchnahme40
Kosten
Bürgschaftsentgelte41
Antragsentgelt42
Verwaltungsentgelt43
Bereitstellungsentgelt44
Prüfungen
Prüfungsrecht45
Prüfungskosten46
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand47
Inkrafttreten, Außerkrafttreten48
Anlage
Hinweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für freigestellte Beihilferegelungen, nach denen staatliche Bürgschaften vergeben werden dürfenAnlage