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  • ab 26.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 20 BüRL-RdErl - Landeskreditausschuss

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

Der Landeskreditausschuss hat die Aufgabe, die Auffassungen der beteiligten Ministerien, Institutionen und Verbände zu koordinieren und vor der Entscheidung über die Übernahme der Bürgschaften durch das MF über die Bürgschaftsanträge zu beschließen.