Abschnitt 20 BüRL-RdErl - Landeskreditausschuss
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BüRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Der Landeskreditausschuss hat die Aufgabe, die Auffassungen der beteiligten Ministerien, Institutionen und Verbände zu koordinieren und vor der Entscheidung über die Übernahme der Bürgschaften durch das MF über die Bürgschaftsanträge zu beschließen.