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  • ab 26.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 13 BüRL-RdErl - Privatentnahmen und Gewinnausschüttungen

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer hat Privatentnahmen oder Gewinnausschüttungen angemessen zu beschränken.