Abschnitt 13 BüRL-RdErl - Privatentnahmen und Gewinnausschüttungen
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BüRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer hat Privatentnahmen oder Gewinnausschüttungen angemessen zu beschränken.