Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO)
Amtliche Abkürzung
NBhVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Vom 7. November 2011 (Nds. GVBl. S. 372 - VORIS 20444 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2017 (Nds. GVBl. S. 178)

Aufgrund des § 80 Abs. 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242), wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeines
Anwendungsbereich1
Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei wechselnder Einkommenshöhe und bei individuell eingeschränkter Versicherbarkeit des Kostenrisikos, Berücksichtigung des Kaufkraftausgleichs2
Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf Beihilfe3
Grundsätze für die Gewährung von Beihilfe4
Grundsätze für die Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen für ärztliche, zahnärztliche; psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen5
Nicht beihilfefähige Aufwendungen6
Berücksichtigung von Ansprüchen gegen Dritte7
Aufwendungen im Ausland8
Zweiter Teil
Aufwendungen im Krankheitsfall
Erstes Kapitel
Ambulante Leistungen
Ambulante implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Zahnersatz9
Material und zahntechnische Leistungen bei ambulanten zahnärztlichen Leistungen10
Ambulante zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst11
Ambulante psychotherapeutische Leistungen12
Psychosomatische Grundversorgung13
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie14
Verhaltenstherapie15
Ambulante psychosomatische Nachsorge16
Zweites Kapitel
Sonstige Leistungen
Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte17
Heilmittel18
Komplextherapien19
Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke20
Krankenhausleistungen21
Häusliche Krankenpflege22
Haushaltshilfe23
Haushaltshilfe im Ausland24
Soziotherapie25
Fahrtkosten, Flugkosten26
Unterkunftskosten27
Lebensbedrohende oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten28
Drittes Kapitel
Rehabilitation
Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen29
Aufwendungen im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen30
Suchtbehandlung31
Dritter Teil
Aufwendungen im Pflegefall und für Palliativversorgung
Pflegeberatung32
Häusliche Pflege, teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege33
Vollstationäre Pflege34
Sonstige Leistungen35
Beihilfe bei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung36
Palliativversorgung37
Vierter Teil
Aufwendungen in sonstigen Fällen
Vorsorge und Prävention38
Früherkennung und Überwachung38a
Beteiligung an allgemeinen, nicht individualisierbaren Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung38b
Schwangerschaft und Geburt39
Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch40
Erste Hilfe, Entseuchung, Organspende und Gewebespende41
Gebärdendolmetscherin und Gebärdendolmetscher42
Fünfter Teil
Leistungsumfang
Bemessung der Beihilfe43
Begrenzung der Beihilfe44
Eigenbehalte45
Befreiung vom Abzug von Eigenbehalten, Beihilfe für Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel46
Sechster Teil
Verfahren
Antrag und Belege47
Antragsfrist48
Gutachten49
Zuordnung von Aufwendungen50
Beihilfebescheid, Rücksendung der Belege51
Abschlagszahlungen52
Siebter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften53
Inkrafttreten54
Anlagen
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen nach wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden
(Zu § 5 Abs. 1 Satz 2)
Anlage 1
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für heilpraktische Leistungen, Angemessenheit der Aufwendungen
(Zu § 5 Abs. 2)
Anlage 2
Anforderungen an Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten für die Durchführung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
(Zu § 12 Abs. 3 und 4, § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 und 4 )
Anlage 3
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Medizinprodukte
(Zu § 17 Abs. 9)
Anlage 4
Heilmittel, Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Heilmittel, Höchstbeträge
(Zu § 18 Abs. 1)
Anlage 5
Anforderungen an Personen, die Heilmittel anwenden
(Zu § 18 Abs. 1 und § 19 )
Anlage 6
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Hilfsmittel, für Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke, Höchstbeträge
(Zu § 20 Abs. 1)
Anlage 7
Hilfsmittel und Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind
(Zu § 20 Abs. 1)
Anlage 8
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Unterweisung in den Gebrauch von Blindenhilfsmitteln und für Training in Orientierung und Mobilität
(Zu § 20 Abs. 3)
Anlage 9
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen der Früherkennung oder Überwachung
(Zu § 38a Abs. 2)
Anlage 10