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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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NBhVO,NI - Niedersächsische Beihilfeverordnung
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NBhVO,NI - Niedersächsische Beihilfeverordnung
NBhVO,NI - Niedersächsische Beihilfeverordnung
§§ 1 - 8, Erster Teil - Allgemeines
§§ 9 - 31, Zweiter Teil - Aufwendungen im Krankheitsfall
§§ 32 - 37, Dritter Teil - Aufwendungen im Pflegefall und für Palliativversorgung
§§ 38 - 42, Vierter Teil - Aufwendungen in sonstigen Fällen
§§ 43 - 46, Fünfter Teil - Leistungsumfang
§§ 47 - 52, Sechster Teil - Verfahren
§§ 53 - 54, Siebter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 1 NBhVO, Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinisch notwendige, nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden erbrachte Leistungen
Anlage 1a NBhVO, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen nach wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden
Anlage 2 NBhVO, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für heilpraktische Leistungen, Angemessenheit der Aufwendungen
Anlage 3 NBhVO, Anforderungen an Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten für die Durchführung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
Anlage 4 NBhVO, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Medizinprodukte
Anlage 5 NBhVO, Heilmittel, Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Heilmittel, Höchstbeträge
Anlage 6 NBhVO, Anforderungen an Personen, die Heilmittel anwenden
Anlage 7 NBhVO, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Hilfsmittel, für Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke, Höchstbeträge
Anlage 8 NBhVO, Hilfsmittel und Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind
Anlage 9 NBhVO, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Unterweisung in den Gebrauch von Blindenhilfsmitteln und für Training in Orientierung und Mobilität
Anlage 10 NBhVO, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen der Früherkennung oder Überwachung