NBesG,NI - Niedersächsisches Besoldungsgesetz

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308, 2017 S. 64 - VORIS 20441 -) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. September 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 83)

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Bestandteile der Besoldung2
Regelung durch Gesetz, Anpassung der Besoldung3
Anspruch auf Besoldung4
Zuordnung von Funktionen zu Ämtern und von Ämtern zu Besoldungsgruppen5
Dienstpostenbewertung, Einweisung in und Verteilung der Planstellen6
Höhe des Grundgehalts7
Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder Übertragung einer anderen Funktion8
Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, bei Entlassung von politischen Beamtinnen und Beamten oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit9
Besoldung bei mehreren Hauptämtern10
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit und Beurlaubung zur Betreuung, Pflege oder Begleitung11
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit12
Kürzung der Besoldung bei Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung13
Verlust des Anspruchs auf Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst14
Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung15
Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung, Dienstkleidungszuschuss16
Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht17
Verjährung von Ansprüchen18
Rückforderung von Bezügen19
Aufwandsentschädigungen, sonstige Geldzuwendungen20
Zahlungsweise21
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern
Erstes Kapitel
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und B
Künftig wegfallende Ämter, Grundamtsbezeichnungen22
Einstiegsämter23
Stellenobergrenzen für Beförderungsämter24
Erfahrungsstufen der Besoldungsordnung A, Erfahrungszeit25
Nicht anerkennungsfähige Zeiten26
Öffentlich-rechtliche Dienstherren, Hauptberuflichkeit27
Beamtinnen und Beamte auf Zeit im kommunalen Bereich28
Zweites Kapitel
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung W
Leistungsbezüge29
Vergaberahmen30
Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie Niedersachsen31
Drittes Kapitel
Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Obergrenzen für Beförderungsämter32
Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen R 1 und R 2, Erfahrungszeit und nicht anerkennungsfähige Zeiten33
Dritter Teil
Familienzuschlag und Familienergänzungszuschlag
Höhe des Familienzuschlags34
Stufen des Familienzuschlags35
Änderung des Familienzuschlags36
Familienergänzungszuschlag36a
Vierter Teil
Zulagen, Prämien, Vergütungen und Zuschläge
Amtszulage37
Allgemeine Stellenzulage38
Besondere Stellenzulage39
Ausgleichszulage bei Wegfall von besonderen Stellenzulagen40
Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel41
Ausgleichszulage für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen42
Forschungs- und Lehrzulage43
Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes44
Zulage bei befristeter Übertragung herausgehobener Funktionen45
Zulage für besondere Erschwernisse46
Mehrarbeitsvergütung47
Vergütung für zusätzliche Arbeit48
Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien49
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst50
Zusätzliche Vergütung bei verlängerter Arbeitszeit im Feuerwehrdienst51
Unterrichtsvergütung im Vorbereitungsdienst52
Prämien und Zulagen für besondere Leistungen53
Personalgewinnungszuschlag54
Zuschlag beim Hinausschieben des Ruhestandes55
Fünfter Teil
Auslandsbesoldung
Auslandsbesoldung56
Sechster Teil
Anwärterbezüge
Grundsatz57
Anwärtergrundbetrag58
Anwärtersonderzuschlag59
Herabsetzung der Anwärterbezüge und Wegfall des Anspruchs60
Anwärterbesoldung nach Ablegung der den Vorbereitungsdienst abschließenden Prüfung61
Anrechnung anderer Einkünfte62
Siebenter Teil
Jährliche Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
Jährliche Sonderzahlungen63
Sonderzahlung für das Jahr 202463a
Vermögenswirksame Leistungen64
Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsregelungen für Ausgleichszulagen65
Übergangsregelung bei vor dem 1. Januar 2010 bewilligter Altersteilzeit66
Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung67
Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte der Bundesbesoldungsordnung C68
Überleitung der vor dem 29. Juli 2014 gewährten Leistungsbezüge69
Überleitung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in die Ämter und Funktionszusätze der Besoldungsordnungen A, B, W und R70
Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und C sowie für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 31. Dezember 201671
Zuordnung der vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnungen A und C sowie der vorhandenen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 zu den Erfahrungsstufen und Ableistung der Erfahrungszeit72
Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 201773
Anpassung der Erfahrungsstufen zum 1. Januar 202373a
Übergangsregelung für Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin oder zum Justizvollzugsfachwirt74
Überleitung von Beamtinnen und Beamten in Ämtern der Besoldungsgruppe A 475
Anlagen
Besoldungsordnung AAnlage 1
Besoldungsordnung BAnlage 2
Besoldungsordnung WAnlage 3
Besoldungsordnung RAnlage 4
Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W und RAnlage 5
Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen der Besoldungsordnung A für Landesbeamtinnen und LandesbeamteAnlage 6
FamilienzuschlagAnlage 7
Höhe der AmtszulagenAnlage 8
Allgemeine StellenzulageAnlage 9
Höhe der Allgemeinen StellenzulageAnlage 10
Besondere StellenzulagenAnlage 11
Höhe der besonderen StellenzulagenAnlage 12
MehrarbeitsvergütungAnlage 13
AuslandszuschlagAnlage 14
AnwärtergrundbetragAnlage 15
Grundgehaltssätze für die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4Anlage 16
Höhe der Stellenzulagen und ZulagenAnlage 17
ÜberleitungsübersichtAnlage 18

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308, 2017 S. 64)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§§ 1 - 21, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften

§ 1 NBesG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieses Gesetz regelt die Besoldung der Beamtinnen und Beamten

  1. 1.

    des Landes Niedersachsen,

  2. 2.

    der Kommunen des Landes Niedersachsen,

  3. 3.

    der sonstigen der Aufsicht des Landes Niedersachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie

der Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

§ 2 NBesG - Bestandteile der Besoldung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

(1) Bestandteile der Besoldung sind Dienstbezüge und sonstige Bezüge.

(2) Dienstbezüge sind

  1. 1.

    das Grundgehalt,

  2. 2.

    die Leistungsbezüge für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen W 2 und W 3,

  3. 3.

    der Familienzuschlag und der Familienergänzungszuschlag,

  4. 4.

    die Zulagen,

  5. 5.

    die Vergütungen,

  6. 6.

    die Auslandsbesoldung.

(3) Sonstige Bezüge sind

  1. 1.

    die Anwärterbezüge,

  2. 2.

    die jährlichen Sonderzahlungen,

  3. 3.

    die vermögenswirksamen Leistungen,

  4. 4.

    die Zuschläge,

  5. 5.

    die Prämien.

§ 3 NBesG - Regelung durch Gesetz, Anpassung der Besoldung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

(1) Die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter wird durch Gesetz geregelt.

(2) 1Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die der Beamtin, dem Beamten, der Richterin oder dem Richter eine höhere als die ihr oder ihm gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam. 2Das Gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.

(3) 1Die Beamtin, der Beamte, die Richterin oder der Richter kann auf die ihr oder ihm gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten. 2Ausgenommen sind die vermögenswirksamen Leistungen sowie Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die der Beamtin oder dem Beamten, der Richterin oder dem Richter auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt. 3Eine Entgeltumwandlung nach Satz 2 setzt voraus, dass sie für eine Maßnahme erfolgt, die vom Dienstherrn den Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern angeboten wird, und es ihnen freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.

(4) Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.