§ 2 NBesG - Bestandteile der Besoldung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
- Amtliche Abkürzung
- NBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
(1) Bestandteile der Besoldung sind Dienstbezüge und sonstige Bezüge.
(2) Dienstbezüge sind
- 1.
das Grundgehalt,
- 2.
die Leistungsbezüge für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen W 2 und W 3,
- 3.
der Familienzuschlag und der Familienergänzungszuschlag,
- 4.
die Zulagen,
- 5.
die Vergütungen,
- 6.
die Auslandsbesoldung.
(3) Sonstige Bezüge sind
- 1.
die Anwärterbezüge,
- 2.
die jährlichen Sonderzahlungen,
- 3.
die vermögenswirksamen Leistungen,
- 4.
die Zuschläge,
- 5.
die Prämien.