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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

§ 1 NBesG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieses Gesetz regelt die Besoldung der Beamtinnen und Beamten

  1. 1.

    des Landes Niedersachsen,

  2. 2.

    der Kommunen des Landes Niedersachsen,

  3. 3.

    der sonstigen der Aufsicht des Landes Niedersachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie

der Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.