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  • ab 01.03.2019 (aktuelle Fassung)

§ 75 NBesG - Überleitung von Beamtinnen und Beamten in Ämtern der Besoldungsgruppe A 4

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Amtliche Abkürzung
NBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Beamtinnen und Beamte, die am 28. Februar 2019 und darüber hinaus ein Amt der Besoldungsgruppe A 4 innehatten, werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 5 (Anlage 1) übergeleitet, dessen Amtsbezeichnung derjenigen ihres bisherigen Amtes entspricht.