§ 75 NBesG - Überleitung von Beamtinnen und Beamten in Ämtern der Besoldungsgruppe A 4
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
- Amtliche Abkürzung
- NBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Beamtinnen und Beamte, die am 28. Februar 2019 und darüber hinaus ein Amt der Besoldungsgruppe A 4 innehatten, werden in das Amt der Besoldungsgruppe A 5 (Anlage 1) übergeleitet, dessen Amtsbezeichnung derjenigen ihres bisherigen Amtes entspricht.