Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 24.06.1999, Az.: 6 W 45/99

Prozesskostenhilfe-Splitting im massearmen Verfahren

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
24.06.1999
Aktenzeichen
6 W 45/99
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 30176
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1999:0624.6W45.99.0A

Verfahrensgang

vorgehend
LG Osnabrück - 03.03.1999 - AZ: 10 O 20/99

Fundstelle

  • ZInsO 1999, 480 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Für eine Beschränkung der Bewilligung der PKH auf die Gerichtsgebühren in Prozessen des Rechtsanwaltskonkursverwalters fehlt es an jeder gesetzlichen Grundlage. Da der Rechtsanwalt schon bei einem Prozess in eigener Sache einen Anspruch auf Ersatz seiner Gebühren und Auslagen hat, gilt dies erst recht, wenn er als Partei kraft Amtes für Dritte tätig wird.