Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 24.06.1999, Az.: 6 W 45/99
Prozesskostenhilfe-Splitting im massearmen Verfahren
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 24.06.1999
- Aktenzeichen
- 6 W 45/99
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1999, 30176
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1999:0624.6W45.99.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Osnabrück - 03.03.1999 - AZ: 10 O 20/99
Fundstelle
- ZInsO 1999, 480 (red. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Für eine Beschränkung der Bewilligung der PKH auf die Gerichtsgebühren in Prozessen des Rechtsanwaltskonkursverwalters fehlt es an jeder gesetzlichen Grundlage. Da der Rechtsanwalt schon bei einem Prozess in eigener Sache einen Anspruch auf Ersatz seiner Gebühren und Auslagen hat, gilt dies erst recht, wenn er als Partei kraft Amtes für Dritte tätig wird.