Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 24.06.1999, Az.: 10 W 20/99
Befugnis des nächstberufenen Hoferbenberechtigten zur Beschwerde gegen die Genehmigung des Hofübergabevertrages
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 24.06.1999
- Aktenzeichen
- 10 W 20/99
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1999, 29335
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1999:0624.10W20.99.0A
Rechtsgrundlagen
- § 16 HöfeVfO
- § 14 HöfeVfO
Amtlicher Leitsatz
Zur Beschwerde gegen die Genehmigung des Hofübergabevertrages ist nur der nächstberufene Hoferbenberechtigte befugt.
Gründe
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen die Genehmigung des Hofübergabevertrages ist unzulässig. Nach § 16 i.V.m. § 14 HöfeVfO ist nur der nächstberufene Hoferbenberechtigte beschwerdeberechtigt. Dies ist die Beteiligte zu 1) nicht, da der Beteiligte zu 3) seit längerem Pächter des Hofes und auch wirtschaftsfähig ist. Eine Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) folgt auch nicht daraus, dass sie weichende Erbin ist und ihr im Übergabevertrag nur ein bis Ende 1999 begrenztes Wohnrecht in den Räumen der Beteiligten zu 2) auf dem Hof zuerkannt worden ist.
B
Dr. B
H.-S.