Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 24.06.1999, Az.: 10 W 20/99

Befugnis des nächstberufenen Hoferbenberechtigten zur Beschwerde gegen die Genehmigung des Hofübergabevertrages

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
24.06.1999
Aktenzeichen
10 W 20/99
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 29335
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1999:0624.10W20.99.0A

Amtlicher Leitsatz

Zur Beschwerde gegen die Genehmigung des Hofübergabevertrages ist nur der nächstberufene Hoferbenberechtigte befugt.

Gründe

1

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen die Genehmigung des Hofübergabevertrages ist unzulässig. Nach § 16 i.V.m. § 14 HöfeVfO ist nur der nächstberufene Hoferbenberechtigte beschwerdeberechtigt. Dies ist die Beteiligte zu 1) nicht, da der Beteiligte zu 3) seit längerem Pächter des Hofes und auch wirtschaftsfähig ist. Eine Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) folgt auch nicht daraus, dass sie weichende Erbin ist und ihr im Übergabevertrag nur ein bis Ende 1999 begrenztes Wohnrecht in den Räumen der Beteiligten zu 2) auf dem Hof zuerkannt worden ist.

2

B
Dr. B
H.-S.