Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 03.06.1993, Az.: 12 M 2023/93
Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Erfolglosigkeit; Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Rechtmäßigkeit
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 03.06.1993
- Aktenzeichen
- 12 M 2023/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13607
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1993:0603.12M2023.93.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Oldenburg (Oldenburg) 17.03.1993 - 2 B 101/92 .OS
Rechtsgrundlage
- § 80 Abs. 5 VwGO
Fundstellen
- ND MBl 1994, 116
- OVGE MüLü 44, 327
Amtlicher Leitsatz
Einem Antrag nach § 80 Abs 5 VwGO, der sich gegen die - von einer Behörde formell ordnungsgemäß begründete - Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bescheides wendet, ist in der Regel der Erfolg zu versagen, wenn sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergibt, daß ein Antragsteller im Verfahren zur Hauptsache keinen Erfolg haben wird; so verhält es sich insbesondere, wenn die angegriffene Verfügung offensichtlich rechtmäßig ist.