Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 03.06.1993, Az.: 12 M 2023/93

Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Erfolglosigkeit; Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Rechtmäßigkeit

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
03.06.1993
Aktenzeichen
12 M 2023/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13607
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0603.12M2023.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 17.03.1993 - 2 B 101/92 .OS

Fundstellen

  • ND MBl 1994, 116
  • OVGE MüLü 44, 327

Amtlicher Leitsatz

Einem Antrag nach § 80 Abs 5 VwGO, der sich gegen die - von einer Behörde formell ordnungsgemäß begründete - Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bescheides wendet, ist in der Regel der Erfolg zu versagen, wenn sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergibt, daß ein Antragsteller im Verfahren zur Hauptsache keinen Erfolg haben wird; so verhält es sich insbesondere, wenn die angegriffene Verfügung offensichtlich rechtmäßig ist.