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  • ab 01.08.1996 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 APVO-BAkad

Bibliographie

Titel
Verordnung über Rahmenvorschriften für die Ausbildung und Prüfung an Berufsakademien in Niedersachsen (APVO-BAkad)
Amtliche Abkürzung
APVO-BAkad
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22280010100000

(zu § 2 Abs. 3)

Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik
I. Prüfungsfächer
1. Betriebswirtschaftslehre I
2. Informatik I
3. Betriebswirtschaftslehre II (Wahlpflichtfach)
4. Informatik II (Wahlpflichtfach)
II. Im Studium mindestens vorzusehende Fächer mit Anforderungen
FächerPrüfungsanforderungenBerücksichtigung in der Abschlußprüfung Ausweisung der Ergebnisse von Leistungskontrollen im Zeugnis gemäß § 11 Abs. 1
1. Allgemeine VeranstaltungenGrundkenntnisse und -fähigkeiten in angewandter Psychologie (zum Beispiel Rhetorik/Kommunikation/Präsentation, Führung) und mindestens einer Fremdsprache
2.PropädeutikGrundkenntnisse des Rechnungswesens (Buchführung, Kostenrechnung) und der quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik)
3.Betriebswirtschaftslehre I Grundkenntnisse in mindestens folgenden Bereichen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre: ja
(Pflichtfach)
a)Rechnungswesen
b)Steuern
c)Produktion
d)Logistik
e)Marketing
f)Finanzierung
g) Führung und Personal
h)Controlling
Grundkenntnisse der Speziellen Betriebswirtschaftslehren und vertiefte Kenntnisse in zwei Bereichen der Buchstaben a bis h
4.Informatik IGrundkenntnisse mindestens in folgenden Bereichen:ja
(Pflichtfach)
a)DV-Organisation und Systementwicklung
b)Programmierung
c)Betriebssysteme
d)DV-Anwendungen
e)Datenbanken/Kommunikationssysteme/Informationssysteme
und vertiefte Kenntnisse in zwei Bereichen der Buchstaben a bis e
5.Betriebswirtschaftslehre II Umfassende Kenntnisse in einem der Bereiche der Nr. 3 Buchst. a bis h oder in einem weiteren Bereich der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre von vergleichbarem Gewicht oder in einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre, soweit von der Berufsakademie angeboten ja
(Wahlpflichtfach)
6.Informatik IIUmfassende Kenntnisse in einem der Bereiche der Nr. 4 Buchst. a bis e oder in einem weiteren Bereich der Informatik von vergleichbarem Gewicht ja
(Wahlpflichtfach)
7.Volkswirtschaftslehre Grundkenntnisse in den Bereichen Mikro- und Makroökonomie, Wirtschaftspolitik ja
8.Recht Grundkenntnisse in Wirtschaftsprivatrecht ja