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  • ab 01.10.1995 (aktuelle Fassung)

§ 3 APVO-BAkad - Ziel der Abschlußprüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über Rahmenvorschriften für die Ausbildung und Prüfung an Berufsakademien in Niedersachsen (APVO-BAkad)
Amtliche Abkürzung
APVO-BAkad
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22280010100000

Durch die Abschlußprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden in einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten Ausbildung Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen erworben haben, die erforderlich sind, um fachliche Zusammenhänge zu überblicken und praktische Probleme auf wissenschaftlicher Grundlage zu lösen.