§ 3 APVO-BAkad - Ziel der Abschlußprüfung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Rahmenvorschriften für die Ausbildung und Prüfung an Berufsakademien in Niedersachsen (APVO-BAkad)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-BAkad
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22280010100000
Durch die Abschlußprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden in einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten Ausbildung Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen erworben haben, die erforderlich sind, um fachliche Zusammenhänge zu überblicken und praktische Probleme auf wissenschaftlicher Grundlage zu lösen.