§ 13 APVO-BAkad - Prüfungsordnungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Rahmenvorschriften für die Ausbildung und Prüfung an Berufsakademien in Niedersachsen (APVO-BAkad)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-BAkad
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22280010100000
Die Prüfungsordnungen haben auch Regelungen zu treffen über
- 1.Versäumnis, Rücktritt, Erkrankung während der Prüfung, Täuschung und sonstige Ordnungsverstöße und deren Folgen,
- 2.die Einsichtnahme in Prüfungsakten,
- 3.die jeweils mit der Abschlußprüfung erreichte Berufsbezeichnung,
- 4.die Notenbildung in dem Fall, daß sich die Prüfenden bei mindestens ausreichender Bewertung einer Prüfungsleistung nicht auf eine gemeinsame Note einigen können.