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  • ab 01.10.1995 (aktuelle Fassung)

§ 13 APVO-BAkad - Prüfungsordnungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über Rahmenvorschriften für die Ausbildung und Prüfung an Berufsakademien in Niedersachsen (APVO-BAkad)
Amtliche Abkürzung
APVO-BAkad
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22280010100000

Die Prüfungsordnungen haben auch Regelungen zu treffen über

  1. 1.
    Versäumnis, Rücktritt, Erkrankung während der Prüfung, Täuschung und sonstige Ordnungsverstöße und deren Folgen,
  2. 2.
    die Einsichtnahme in Prüfungsakten,
  3. 3.
    die jeweils mit der Abschlußprüfung erreichte Berufsbezeichnung,
  4. 4.
    die Notenbildung in dem Fall, daß sich die Prüfenden bei mindestens ausreichender Bewertung einer Prüfungsleistung nicht auf eine gemeinsame Note einigen können.