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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD)
Amtliche Abkürzung
APVO-TD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 12. Februar 2013 (Nds. GVBl. S. 52 - VORIS 20411 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBl. S. 356)

Aufgrund des § 26 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 591), wird im Benehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Allgemeines
Regelungsbereich, Ausbildungsziel1
Dienstbezeichnungen2
Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen, leitende Ausbildungsstelle3
Bewertung der Leistungen4
Zweiter Teil
Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst5
Dauer, Gliederung und Inhalt der Ausbildung im Vorbereitungsdienst6
Beurteilung der Leistungen während der Ausbildung7
Prüfungsbehörde8
Prüfungsausschüsse9
Prüfungsteile, Prüfungsgebiete, Ladung10
Schriftliche Prüfung11
Mündliche Prüfung12
Ergebnis der Laufbahnprüfung, Prüfungszeugnis13
Niederschrift14
Wiederholung der Prüfung15
Verhinderung, Versäumnis16
Täuschung, ordnungswidriges Verhalten17
Einsichtnahme in die Prüfungsakte18
Dritter Teil
Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst19
Dauer, Gliederung und Inhalt der Ausbildung im Vorbereitungsdienst20
Beurteilung der Leistungen während der Ausbildung21
Prüfungsbehörde, Prüfungsausschüsse, Prüfungskommissionen22
Prüfungsteile, Prüfungsgebiete, Ladung23
Bewertung der Prüfungsleistungen24
Häusliche Prüfungsarbeit25
Schriftliche Prüfung26
Mündliche Prüfung27
Ergebnis der Laufbahnprüfung, Prüfungszeugnis, Berufsbezeichnung28
Niederschrift29
Wiederholung der Prüfung30
Verhinderung, Versäumnis31
Täuschung, ordnungswidriges Verhalten32
Einsichtnahme in die Prüfungsakte33
Vierter Teil
Aufstieg für den Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
Ausbildung34
Beurteilung der Leistungen während der Ausbildung35
Aufstiegsprüfung36
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschrift37
Abweichende Vorschriften wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie37a
Inkrafttreten38
Anlagen
(zu den §§ 5 und 6 Abs. 1 Satz 2, §§ 19 und 20 Abs. 1 Satz 2)Anlage 1
Prüfungsgebiete
(zu § 10 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 Satz 1)
Anlage 2

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.