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  • ab 01.05.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VV-APVO-TD-VermLieg

Bibliographie

Titel
Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste; Vorbereitungsdienst im Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen (VV-APVO-TD-VermLieg)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-TD-VermLieg
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1.
Zur APVO-TD und zu den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen (siehe Bezugserlass) wird für den Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen Folgendes bestimmt:

1.1
Prüfungsbehörde für die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist das LGLN.

1.2
Der Vorbereitungsdienst ist durchzuführen

  • für das erste Einstiegsamt nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1 ,

  • für das zweite Einstiegsamt nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 2.

1.3
Eine Einführungszeit zum Regelaufstieg in die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 ist nach dem Konzept der Anlage 3 auszugestalten.

1.4
Einzelheiten der Prüfungsgebiete sind festgelegt

  • für das erste Einstiegsamt im Prüfungsstoffverzeichnis nach Anlage 4,

  • für das zweite Einstiegsamt im Prüfungsstoffverzeichnis nach Anlage 5.