Abschnitt 1 VV-APVO-TD-VermLieg
Bibliographie
- Titel
- Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste; Vorbereitungsdienst im Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen (VV-APVO-TD-VermLieg)
- Amtliche Abkürzung
- VV-APVO-TD-VermLieg
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1.
Zur APVO-TD und zu den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen (siehe Bezugserlass) wird für den Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen Folgendes bestimmt:
1.1
Prüfungsbehörde für die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist das LGLN.
1.2
Der Vorbereitungsdienst ist durchzuführen
für das erste Einstiegsamt nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1 ,
für das zweite Einstiegsamt nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 2.
1.3
Eine Einführungszeit zum Regelaufstieg in die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 ist nach dem Konzept der Anlage 3 auszugestalten.
1.4
Einzelheiten der Prüfungsgebiete sind festgelegt
für das erste Einstiegsamt im Prüfungsstoffverzeichnis nach Anlage 4,
für das zweite Einstiegsamt im Prüfungsstoffverzeichnis nach Anlage 5.