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§ 36 APVO-TD - Aufstiegsprüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD)
Amtliche Abkürzung
APVO-TD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) Die Aufstiegsprüfung ist die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für den Fachbereich Geodäsie und Geoinformation.

(2) 1Für die Aufstiegsprüfung sind die §§ 8 bis 18 entsprechend anzuwenden. 2Abweichend von § 13 Abs. 2 Satz 1 wird zur Ermittlung der Gesamtnote der Aufstiegsprüfung der Mittelwert der Punktzahl der Lehrgangsgesamtnote und der Punktzahl der Prüfungsnote errechnet.