Abschnitt 1 VV-APVO-TD-Straßenwesen
Bibliographie
- Titel
- Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste; Vorbereitungsdienst im Fachbereich Straßenwesen (VV-APVO-TD-Straßenwesen)
- Amtliche Abkürzung
- VV-APVO-TD-Straßenwesen
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1.
Zur APVO-TD und zu den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen (siehe Bezugserlass) wird für den Fachbereich Straßenwesen Folgendes bestimmt:
1.1
Prüfungsbehörde für die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist die NLStBV.
1.2
Der Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt ist nach dem Ausbildungsrahmenplan in Anlage 1 und für das zweite Einstiegsamt nach dem Ausbildungsrahmenplan in Anlage 2 durchzuführen.