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  • ab 27.04.2012 (aktuelle Fassung)

Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen
(Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO)
Amtliche Abkürzung
HNtVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Vom 13. April 2012 (Nds. GVBl. S. 76 - VORIS 22210 -)

Aufgrund des § 23 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Abgrenzung von Hauptamt und Nebentätigkeit2
Anzeige von Nebentätigkeiten3
Verbot von Nebentätigkeiten4
Vergütung von Nebentätigkeiten5
Zeitliche Bemessung der Nebentätigkeit6
Ärztliche, zahnärztliche und psychologische Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung7
Tierärztliche Nebentätigkeit8
Freiberufliche oder gewerbliche Nebentätigkeit9
Ablieferungspflicht10
Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen und Material des Dienstherrn11
Höhe des Nutzungsentgelts12
Nutzungsentgelt bei ärztlichen Nebentätigkeiten außerhalb der Krankenversorgung und bei tierärztlicher Nebentätigkeit13
Abschlagszahlungen14
Fälligkeit, Festsetzung15
Inkrafttreten, Übergangsregelung16