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  • ab 14.06.1986 (aktuelle Fassung)

Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Redaktionelle Abkürzung
RdFunkSatS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620040000000

Vom 20. März 1986 (Nds. GVBl. S. 125 - VORIS 22620 04 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 8. Mai 1986 (Nds. GVBl. S. 125)

Die Länder

Berlin,
vertreten durch den Regierenden Bürgermeister,

Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,

und

Schleswig-Holstein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,

(im Folgenden: die Länder)

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag

Präambel

Angesichts der raschen nationalen und internationalen Entwicklung neuer Techniken zur Übertragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen und angesichts des Umstandes, dass es den Ländern insgesamt zur Zeit nicht gelingt, sich über gemeinsame Rahmenbedingungen für die Neuordnung des Rundfunkwesens zu einigen, halten es die vertragschließenden Länder für erforderlich, für ihre Länder Regelungen zu schaffen, die diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Dieser Staatsvertrag lässt die Möglichkeit offen, dass es zu einem Staatsvertrag aller Länder zur Neuordnung des Rundfunkwesens kommt.