Art. 2 RdFunkSatS - Erlaubnisvorbehalt
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
- Redaktionelle Abkürzung
- RdFunkSatS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620040000000
Wer Fernsehen auf der Übertragungsmöglichkeit, die den Gegenstand dieses Staatsvertrages bildet, veranstalten will, bedarf der Erlaubnis.