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  • ab 14.06.1986 (aktuelle Fassung)

Art. 2 RdFunkSatS - Erlaubnisvorbehalt

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Redaktionelle Abkürzung
RdFunkSatS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620040000000

Wer Fernsehen auf der Übertragungsmöglichkeit, die den Gegenstand dieses Staatsvertrages bildet, veranstalten will, bedarf der Erlaubnis.