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  • ab 14.06.1986 (aktuelle Fassung)

Art. 17 RdFunkSatS - Verwaltungsgebühren und Auslagen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Redaktionelle Abkürzung
RdFunkSatS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620040000000

Die Anstalt erhebt nach Maßgabe ihrer Kostensatzung Verwaltungsgebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach Artikel 6 Abs. 1.