Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 15.05.1986 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RdFunkSatG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Redaktionelle Abkürzung
RdFunkSatG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620040000000

(1) Dem am 20. März 1986 unterzeichneten Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 20 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 14. Juni 1986 (Bek. vom 20. Juni 1986, Nds. GVBl. S. 188).