Art. 1 RdFunkSatG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
- Redaktionelle Abkürzung
- RdFunkSatG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620040000000
(1) Dem am 20. März 1986 unterzeichneten Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 20 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)