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  • ab 14.06.1986 (aktuelle Fassung)

Art. 15 RdFunkSatS - Geschäftsstelle

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Redaktionelle Abkürzung
RdFunkSatS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620040000000

Der Länderausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben der Geschäftsstelle der Anstalt. Er kann insoweit fachliche Weisungen erteilen.