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  • ab 14.06.1986 (aktuelle Fassung)

Art. 16 RdFunkSatS - Rechtsaufsicht

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Redaktionelle Abkürzung
RdFunkSatS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620040000000

Die Rechtsaufsicht über die Anstalt nach dem Rundfunkrecht des Landes Niedersachsen erstreckt sich auch auf die Tätigkeit des Länderausschusses und die Einhaltung der Vorschriften dieses Staatsvertrages.