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  • ab 14.06.1986 (aktuelle Fassung)

Art. 7 RdFunkSatS - Länderausschuss

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Redaktionelle Abkürzung
RdFunkSatS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620040000000

Für die Durchführung des Erlaubnisverfahrens wird bei der Anstalt ein Länderausschuss gebildet, der die erforderlichen Entscheidungen, insbesondere über die Erteilung der Erlaubnis trifft.