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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
Amtliche Abkürzung
APVO-GsozD-AmtsTA
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 3. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 535 - VORIS 20411 -)

Aufgrund des § 26 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422), wird im Benehmen mit dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet:

Inhaltsübersicht(1)§§
Regelungsbereich, Ausbildungsziel1
Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst2
Dienstbezeichnung3
Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst4
Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen5
Inhalt der Ausbildung6
Bewertung der Leistungen7
Beurteilung der Leistungen während der Ausbildung, Verlängerung der Dauer von Ausbildungsabschnitten8
Prüfungsbehörde9
Prüfungsausschuss10
Prüfungsgebiete, Prüfungsteile, Ladung11
Hausarbeit12
Aufsichtsarbeit13
Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen, Ergebnis der schriftlichen Prüfung14
Mündliche Prüfung15
Ergebnis der Laufbahnprüfung, Prüfungszeugnis16
Niederschrift17
Wiederholung der Laufbahnprüfung18
Verhinderung, Versäumnis19
Täuschung, ordnungswidriges Verhalten20
Einsichtnahme in die Prüfungsakte21
Übergangsvorschriften22
Inkrafttreten23
AusbildungsrahmenplanAnlage 1
Einzelheiten der PrüfungsgebieteAnlage 2

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.