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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 2 APVO-GsozD-AmtsTA - Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
Amtliche Abkürzung
APVO-GsozD-AmtsTA
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den amtstierärztlichen Dienst kann zugelassen werden, wer als Tierärztin oder Tierarzt approbiert ist.