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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 6 APVO-GsozD-AmtsTA - Inhalt der Ausbildung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
Amtliche Abkürzung
APVO-GsozD-AmtsTA
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Die Referendarinnen und Referendare sollen in der Ausbildung in die wesentlichen Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sowie in die anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt werden. 2Die Einzelheiten der Ausbildungsinhalte ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1).