§ 6 APVO-GsozD-AmtsTA - Inhalt der Ausbildung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-GsozD-AmtsTA
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1Die Referendarinnen und Referendare sollen in der Ausbildung in die wesentlichen Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sowie in die anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt werden. 2Die Einzelheiten der Ausbildungsinhalte ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1).