Abschnitt 2. EAÜ-RdErl - Beauftragung der HZD
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Konzeption für die Vorbereitung und Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht (EAÜ)
- Redaktionelle Abkürzung
- EAÜ-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33350
Nach Erhalt der OID übersendet die Führungsaufsichtsstelle das ausgefüllte und mit der OID versehene Formular "Erfassungsbogen Erstanlegung EAÜ" ( A n l a g e 7 ) der HZD. Dabei sind zugleich das Datum und der Ort der Entlassung der oder des Verurteilten anzugeben, damit die HZD die Erstanlegung des Endgerätes am Entlassungstag noch im Vollzug veranlassen kann. Die Übersendung des Formulars erfolgt ohne Nennung der Personenidentität der oder des Verurteilten per E-Mail mit der OID im Betreff an aufenthaltsueberwachung@hzd.hessen.de. Die Übersendung soll mindestens eine Woche vor der geplanten Anlegung des Überwachungsgerätes erfolgen.
Ist die Person, für die die EAÜ angeordnet wurde, vorläufig untergebracht, erfolgt die BEAÜftragung der HZD vorsorglich mit dem gesonderten Hinweis auf die vorläufige Unterbringung und darauf, dass der Entlassungstag nicht absehbar ist.
Bei der Anlegung nach der Entlassung verfährt die Führungsaufsichtsstelle entsprechend.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 13. Dezember 2018 (Nds. MBl. 2019 S. 574, Nds. Rpfl. Nr. 6/2019 S. 207)