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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Anlage 5a EAÜ-RdErl - Empfehlungen an die Zentrale Fallkonferenz zum Ausfüllen des Formulars "Ereignismeldungen GÜL"

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Konzeption für die Vorbereitung und Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht (EAÜ)
Redaktionelle Abkürzung
EAÜ-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Das Formular "Ereignismeldungen GÜL“ wird von der zentralen Fallkonferenz für jeden Einzelfall ausgefüllt. Damit wird sichergestellt, dass der GÜL im Fall der Anordnung einer EAÜ handhabbare Vorgaben für die Reaktion auf Ereignismeldungen gemacht werden. Die Zentrale Fallkonferenz orientiert sich beim Ausfüllen des Formulars an den Gegebenheiten am Einzelfall. In den Buchstaben A bis C werden Hinweise gegeben, welche Reaktionen auf Ereignismeldungen in der Regel sinnvoll sein dürften. Abweichungen von diesen Empfehlungen nach Bedarf im Einzelfall sind möglich. Dabei ist zu beachten, dass sich häufig aus dem Vorliegen einer einzelnen der in den Buchstaben A bis C aufgeführten Ereignismeldung noch keine erhebliche gegenwärtige Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung gemäß § 463a Abs. 4 Nr. 4 StPO ableiten lässt, die die Voraussetzung für eine Weitergabe der Daten aus der EAÜ an die Polizei ist. Daher bedarf es einer sorgfältigen Analyse des Einzelfalles, wobei allerdings insbesondere das kumulative Zusammentreffen mehrerer Ereignismeldungen eine entsprechende Gefahr begründen kann.

A. Zonenverstöße:

Die Reaktion auf die Ereignismeldungen Nummern 1 und 2 ist individuell nach dem Bedarf im jeweiligen Einzelfall festzulegen.

B. Batteriemeldungen:

Ereignismeldung Nummer 3:

Die GÜL sollte zunächst Kontakt zur Probandin oder zum Probanden aufnehmen, außerdem die Führungsaufsichtsstelle und den AJSD informieren.

Ereignismeldung Nummer 4:

Reaktion durch die GÜL nicht erforderlich

Ereignismeldung Nummer 5:

Abklärung, ob technische Ursache oder Manipulationsversuch. Je nachdem Führungsaufsichtsstelle, AJSD und Polizei informieren.

C. Sonstige Meldungen die Endgeräte betreffend:

Ereignismeldungen Nummern 6 und 7:

Die GÜL nimmt Kontakt zur Probandin oder zum Probanden auf. Wenn diese oder dieser nicht erreichbar ist oder weiterhin Anhaltspunkte für eine Manipulation gegeben sind, nimmt die GÜL Kontakt zur Polizei sowie zum Vor-Ort-Service auf.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 2 des Runderlasses vom 13. Dezember 2018 (Nds. MBl. 2019 S. 574, Nds. Rpfl. Nr. 6/2019 S. 207)