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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen sowie baurechtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen
(Niedersächsische Bauvorlagenverordnung - NBauVorlVO)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen sowie baurechtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung - NBauVorlVO)
Amtliche Abkürzung
NBauVorlVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Vom 23. November 2021 (Nds. GVBl. S. 760)

Aufgrund des § 82 Abs. 2 Nrn. 8 bis 11 der Niedersächsischen Bauordnung vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 739), wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Regelungsgegenstand1
Allgemeines2
Elektronische Kommunikation3
Übermittlung von Dokumenten in Papierform4
Bauvorlagen zum Bauantrag und zur Mitteilung für bauliche Anlagen, ausgenommen Werbeanlagen5
Bauvorlagen zum Bauantrag und zur Mitteilung für Werbeanlagen6
Bauvorlagen für eine Bauvoranfrage7
Bauvorlagen zur Anzeige des Abbruchs oder der Beseitigung einer baulichen Anlage8
Bauvorlagen zum Antrag auf Erteilung einer bauaufsichtlichen Zustimmung9
Bauvorlagen zum Antrag auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung für einen fliegenden Bau10
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Lagepläne11
Bauzeichnungen12
Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung13
Nachweis der Standsicherheit14
Nachweis des Brandschutzes15
Übereinstimmungsgebot16
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten17
Übergangsvorschrift18
Inkrafttreten19
Anforderungen an elektronische Dokumente für die Übermittlung an die Bauaufsichtsbehörde
(zu § 3 Abs. 1 Satz 2)
Anlage 1
Kennnummern mit textlicher Beschreibung für Dateinamen
(zu Anlage 1)
Anhang
Zeichen und Farben für Bauvorlagen
(zu § 11 Abs. 7 und § 12 Abs. 4)
Anlage 2