Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 22.05.2003, Az.: 13 Verg 10/03
Verbindlichkeit des Angebots im Vergabeverfahren; Nachträgliche Abänderbarkeit des Angebotsinhalts im Rahmen von Aufklärungsgesprächen anlässlich der Angebotswertung; Rechtfertigung des Angebotsausschlusses durch ungewöhnlich niedrige Einheitspreise; Maßgeblichkeit der Angebotsendsumme für die Würdigung der Unangemessenheit des Angebotspreises; Objektive Anforderungen der Änderung an den Verdingungsunterlagen
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 22.05.2003
- Aktenzeichen
- 13 Verg 10/03
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2003, 31327
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2003:0522.13VERG10.03.0A
Rechtsgrundlagen
- § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A
- § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A
- § 25 Nr. 3 Abs.1 VOB/A
Fundstellen
- BauRB 2003, VII Heft 5 (Kurzinformation)
- BauRB 2003, 172-173 (Volltext mit amtl. LS)
- EUK 2003, 105
- IBR 2003, 431
- OLGReport Gerichtsort 2003, 378-379
Amtlicher Leitsatz
Hat der Bieter nach dem objektiven Erklärungsgehalt seines Angebotes die geforderte Leistung angeboten, kann die im Rahmen der Aufklärung seiner Kalkulation erteilte nachträgliche Auskunft, er habe eine qualitativ andere Leistung anbieten wollen, an dem eindeutigen Angebotsinhalt nichts ändern. das Angebot darf nicht wegen einer Änderung in den Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn der Positionspreis ungewöhnlich niedrig ist.