§ 1 NSpielbG - Anwendungsbereich und Zweck
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Spielbankengesetz (NSpielbG)
- Amtliche Abkürzung
- NSpielbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
1Dieses Gesetz regelt die Zulassung und die weiteren Anforderungen an den Betrieb von zugelassenen Spielbanken in Niedersachsen. 2Es dient der Erreichung der Ziele des § 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020 (Nds. GVBl. 2021 S. 134), insbesondere der Überwachung zugelassener Spielbanken und der dort durchgeführten Spiele sowie der Gewährleistung der Sicherheit und Transparenz des Spielbetriebs, und enthält Bestimmungen zur Ausführung und Ergänzung der in § 2 Abs. 2 GlüStV 2021 genannten Regelungen.