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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 2 APVO-VetAss - Ausbildungsziel

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss)
Amtliche Abkürzung
APVO-VetAss
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

1Ziel der Ausbildung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um Aufgaben der Überwachung nach § 24 TierGesG unter der fachlichen Aufsicht von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten wahrnehmen zu können. 2Dazu ist den Auszubildenden während der Ausbildung Gelegenheit zu geben, künftige Aufgaben möglichst selbständig wahrzunehmen.