§ 2 APVO-VetAss - Ausbildungsziel
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-VetAss
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510
1Ziel der Ausbildung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um Aufgaben der Überwachung nach § 24 TierGesG unter der fachlichen Aufsicht von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten wahrnehmen zu können. 2Dazu ist den Auszubildenden während der Ausbildung Gelegenheit zu geben, künftige Aufgaben möglichst selbständig wahrzunehmen.