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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 8 APVO-VetAss - Beurteilung der Leistungen im berufspraktischen Abschnitt

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss)
Amtliche Abkürzung
APVO-VetAss
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

1Am Ende des berufspraktischen Abschnitts hat die Ausbildungsbehörde eine Beurteilung über die Leistungen der oder des Auszubildenden in dem Abschnitt zu erstellen. 2Die Gesamtleistung ist zu bewerten. 3Die Beurteilung ist mit der oder dem Auszubildenden zu besprechen.