Anlage APVO-VetAss
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-VetAss
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510
(zu § 4 Abs. 2 Satz 2 und § 11 Sätze 2 und 3)
I.
Ausbildungsinhalte des berufspraktischen Abschnitts
- 1.
Mitwirkung bei der Kontrolle von Betrieben, insbesondere auf die Einhaltung der für die Tiergesundheit relevanten Bestimmungen einschließlich der Bestimmungen des Tierschutzrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte und des Tierarzneimittelrechts (z. B. Hygienevorschriften, Haltungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Cross-Compliance);
- 2.
selbständige Kontrolle von Tierhaltungen;
- 3.
selbständige Entnahme von Proben in tierhaltenden Betrieben;
- 4.
selbständige Erfassung und Prüfung von überwachungsrelevanten Informationen und Unterlagen;
- 5.
selbständige Anwendung der fachspezifischen elektronischen Datenverarbeitungsprogramme;
- 6.
Anfertigung von Niederschriften;
- 7.
Arbeitsweise des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (z. B. als Untersuchungsamt) und von Betrieben, die für die Tätigkeit relevant sind (z. B. Schlachthof, Tierkörperbeseitigungsanstalt).
II.
Ausbildungsinhalte des fachtheoretischen Abschnitts und Verteilung der 300 Unterrichtsstunden des fachtheoretischen Abschnitts auf die Ausbildungsinhalte
- 1.
Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts, Grundzüge des Aufbaus und der Handlungsformen der Verwaltung, Grundzüge des Qualitätsmanagements (40 Unterrichtsstunden);
- 2.
Grundzüge des Tiergesundheitsrechts, des Tierschutzrechts, des Tierarzneimittelrechts, des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie des Rechts der tierischen Nebenprodukte (120 Unterrichtsstunden);
- 3.
landwirtschaftliche Strukturen und Produktionsbedingungen (30 Unterrichtsstunden);
- 4.
Grundlagen der Tiergesundheit und Produktionshygiene (40 Unterrichtsstunden);
- 5.
Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken in Bezug auf Kontrolltätigkeit (10 Unterrichtsstunden);
- 6.
Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren und Zootieren, Produktionspraxis, Tierhaltungssysteme (60 Unterrichtsstunden).