§ 16 APVO-VetAss - Niederschrift
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-VetAss
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510
1Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fertigt eine Niederschrift über den Ablauf und den wesentlichen Inhalt der praktischen Prüfung und der mündlichen Prüfung, die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und die Bewertung für die praktische und für die mündliche Prüfung. 2In die Niederschrift ist auch aufzunehmen, ob die Abschlussprüfung bestanden wurde. 3In die Niederschrift über die mündliche Prüfung ist bei Bestehen der Abschlussprüfung zudem aufzunehmen, wie die Abschlussnote und die Punktzahl der Abschlussnote lauten.