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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 1 APVO-VetAss - Qualifikation für Tätigkeiten unter Aufsicht von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Veterinärassistentin und zum amtlichen Veterinärassistenten (APVO-VetAss)
Amtliche Abkürzung
APVO-VetAss
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

Die erforderliche Qualifikation für die Wahrnehmung von Aufgaben der Überwachung nach § 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) unter der fachlichen Aufsicht einer Amtstierärztin oder eines Amtstierarztes besitzt, wer

  1. 1.

    die Abschlussprüfung nach dieser Verordnung oder entsprechenden Rechtsvorschriften eines anderen Bundeslandes erfolgreich abgeschlossen hat,

  2. 2.

    eine gleichwertige Qualifikation im Ausland erworben hat oder

  3. 3.

    am 31. Dezember 2019 mindestens zehn Jahre lang zur Unterstützung von Amtstierärztinnen oder Amtstierärzten tätig war.